Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Unbedenklichkeitsbescheinigung

D13000191 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Die Unbedenklichkeitsbescheinigung dient als behördlicher Nachweis, wenn der Verdacht auf das Vorhandensein von Kampfmitteln auf einem Baufeld mit ausreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Sie stellt keine Kampfmittelfreigabe dar.

Handlungsgrundlage


  • § 5 Kampfmittelverordnung (KampfmittelVO); DIN (ATV) 18299 Nummer 0.1.17 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Methodische Freigabe