Unbedenklichkeitsbescheinigung
D13000191• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung dient als behördlicher Nachweis, wenn der Verdacht auf das Vorhandensein von Kampfmitteln auf einem Baufeld mit ausreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Sie stellt keine Kampfmittelfreigabe dar.
Handlungsgrundlage
- § 5 Kampfmittelverordnung (KampfmittelVO); DIN (ATV) 18299 Nummer 0.1.17 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Methodische Freigabe