Information Durchführung schulärztliche Untersuchung
D13000230• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Die Kinder und Jugendlichen sowie deren Personensorgeberechtigte sind über Zeitpunkt, Ort und Zweck der schulärztlichen Untersuchung in geeigneter Form zu unterrichten.
Handlungsgrundlage
- § 2 SchulGesPflVO M-V (Schulgesundheitspflege-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Methodische Freigabe