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Nachweis Legitimationsprüfung gem. Geldwäschegesetz und Abgabenordnung

D13000236 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, vor der Bewilligung eines nicht privat verwendeten Darlehens von mehr als 12.000 Euro Kontoinhaber, wirtschaftlich Berechtigte und andere Verfügungsberechtigte zu prüfen und als Kontoinhaber zu legitimieren. Nach erfolgter Legitimationsprüfung erstellt das Kreditinstitut einen Nachweis darüber.

Handlungsgrundlage


  • § 154 AO (Abgabenordnung) i.V.m. GwG (Geldwäschegesetz)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweis über erfolgte Legitimationsprüfung nach den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes und der Abgabenordnung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Methodische Freigabe