Nachweis Legitimationsprüfung gem. Geldwäschegesetz und Abgabenordnung
D13000236• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, vor der Bewilligung eines nicht privat verwendeten Darlehens von mehr als 12.000 Euro Kontoinhaber, wirtschaftlich Berechtigte und andere Verfügungsberechtigte zu prüfen und als Kontoinhaber zu legitimieren. Nach erfolgter Legitimationsprüfung erstellt das Kreditinstitut einen Nachweis darüber.
Handlungsgrundlage
- § 154 AO (Abgabenordnung) i.V.m. GwG (Geldwäschegesetz)
Formularangaben
Nachweis über erfolgte Legitimationsprüfung nach den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes und der Abgabenordnung
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Methodische Freigabe