Nachweis Bundesbankrating
D13000237• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Wirtschaftsunternehmen können eine Bonitätsprüfung durch die Bundesbank durchführen lassen. Die Bundesbank analysiert dazu die Jahresabschlüsse des Unternehmens hinsichtlich wesentlicher Kennzahlen und vergleicht das Ergebnis der Analyse mit den Ergebnissen von Unternehmen derselben Branche für drei aufeinander folgende Jahre. Auf Basis des Ergebnisses vergibt die Bundesbank eine Rangstufe auf einer Skala von 1 bis 7. Unternehmen mit einer Rangstufe von 1 bis 3 erhalten das Testat "notenbankfähig".
Handlungsgrundlage
- §§ 3, 4 BBankG (Gesetz über die Deutsche Bundesbank); Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Methodische Freigabe