Nachweis SCHUFA-Selbstauskunft
D13000238• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Im Rahmen von Bewilligungsverfahren für Darlehen oder Zuschüsse kann die SCHUFA-Selbstauskunft als Bonitätsnachweis dienen.
Handlungsgrundlage
- § 34 (4) BDSG (Bundesdatenschutzgesetz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Methodische Freigabe