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Nachweis Eigentum

D13000243 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Das Eigentum an einer Sache kann bspw. durch einen Kaufvertrag oder einen Grundbuchauszug nachgewiesen werden.

Handlungsgrundlage


  • §§ 433 (1), 891, 892 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweis über Eigentum

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Methodische Freigabe