Nachweis Eigentum
D13000243• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Das Eigentum an einer Sache kann bspw. durch einen Kaufvertrag oder einen Grundbuchauszug nachgewiesen werden.
Handlungsgrundlage
- §§ 433 (1), 891, 892 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Methodische Freigabe