Selbstauskunft Einkommens- und Vermögensverhältnisse
D13000247• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Institute dürfen im Rahmen von Kreditvergaben Einkommens-, Vermögens- und Beschäftigungsverhältnisse, sonstige wirtschaftliche Verhältnisse (insbes. Art, Umfang und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit), Zahlungsverhalten, Vertragstreue, vollstreckbare Forderungen, Zwangsvollstreckungsverfahren und ‑maßnahmen und Insolvenzverfahren über das Vermögen der betroffenen Person, sofern diese eröffnet worden sind oder die Eröffnung beantragt worden sind, erheben und verarbeiten.
Handlungsgrundlage
- § 10 (2) KWG (Gesetz über das Kreditwesen); § 11 (3) Nr. 2, 3, 4 WoFG (Wohnraumförderungsgesetz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Methodische Freigabe