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Selbstauskunft Einkommens- und Vermögensverhältnisse

D13000247 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Institute dürfen im Rahmen von Kreditvergaben Einkommens-, Vermögens- und Beschäftigungsverhältnisse, sonstige wirtschaftliche Verhältnisse (insbes. Art, Umfang und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit), Zahlungsverhalten, Vertragstreue, vollstreckbare Forderungen, Zwangsvollstreckungsverfahren und ‑maßnahmen und Insolvenzverfahren über das Vermögen der betroffenen Person, sofern diese eröffnet worden sind oder die Eröffnung beantragt worden sind, erheben und verarbeiten.

Handlungsgrundlage


  • § 10 (2) KWG (Gesetz über das Kreditwesen); § 11 (3) Nr. 2, 3, 4 WoFG (Wohnraumförderungsgesetz)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Selbstauskunft zur Darstellung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Methodische Freigabe