Einkommensnachweis
D13000248• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Einkommensnachweise dienen dazu, die im Rahmen der Selbsterklärung zur Darstellung von Einkommens- und Vermögensverhältnissen gemachten Angaben einer Person zu prüfen.
Handlungsgrundlage
- § 10 (2) KWG (Gesetz über das Kreditwesen); § 11 (3) Nr. 2, 3, 4 WoFG (Wohnraumförderungsgesetz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Methodische Freigabe