Geschäftsbericht
D13000249• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Mit einem Geschäftsbericht unterrichtet ein Unternehmen seine Anteilseigner sowie die interessierte Öffentlichkeit über die Unternehmensaktivitäten des abgeschlossenen Geschäftsjahres. Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften zum Inhalt des Geschäftsberichtes, womit es sich um eine freiwillige Publizität von Unternehmen handelt. Geschäftsberichte werden daher häufig von Unternehmen erstellt, um ihren Offenlegungspflichten nach HGB nachzukommen.
Handlungsgrundlage
- §§ 325, 328 (2) HGB (Handelsgesetzbuch)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Methodische Freigabe