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Nachweis Bestätigungsvermerk

D13000250 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Jahres- und Konzernabschlüsse sind durch Wirtschafts- oder Buchprüfer zu prüfen. Die Prüfung wird durch einen schriftlich auszustellenden Bestätigungsvermerk abgeschlossen. Diese muss Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung, angewandte Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze sowie eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses beinhalten. Der Bestätigungsvermerk wird umgangssprachlich auch als "Testat" bezeichnet.

Handlungsgrundlage


  • § 322 HGB (Handelsgesetzbuch); § 32 WPO (Wirtschaftsprüferordnung)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bestätigungsvermerk

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Methodische Freigabe