Nachweis Bestätigungsvermerk
D13000250• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Jahres- und Konzernabschlüsse sind durch Wirtschafts- oder Buchprüfer zu prüfen. Die Prüfung wird durch einen schriftlich auszustellenden Bestätigungsvermerk abgeschlossen. Diese muss Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung, angewandte Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze sowie eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses beinhalten. Der Bestätigungsvermerk wird umgangssprachlich auch als "Testat" bezeichnet.
Handlungsgrundlage
- § 322 HGB (Handelsgesetzbuch); § 32 WPO (Wirtschaftsprüferordnung)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Methodische Freigabe