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Erhebungsbogen wirtschaftlich Berechtigter juristische Personen, Personengesellschaften und Stiftungen

D13000255 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Vor Vertragsschluss ist im Rahmen der Sorgfaltspflicht der wirtschaftlich Berechtigte i.S.d. § 3 GwG des Vertragspartners zu identifizieren. Dazu sind die in § 11 Absatz 4, 5 GwG benannten Angaben zu erheben. Die erhobenen Angaben sind zu überprüfen und aufzubewahren.

Handlungsgrundlage


  • §§ 3, 8 (1), 11 GwG (Geldwäschegesetz)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erhebung des wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen, Personengesellschaften und Stiftungen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Methodische Freigabe