Erhebungsbogen wirtschaftlich Berechtigter juristische Personen, Personengesellschaften und Stiftungen
D13000255• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Vor Vertragsschluss ist im Rahmen der Sorgfaltspflicht der wirtschaftlich Berechtigte i.S.d. § 3 GwG des Vertragspartners zu identifizieren. Dazu sind die in § 11 Absatz 4, 5 GwG benannten Angaben zu erheben. Die erhobenen Angaben sind zu überprüfen und aufzubewahren.
Handlungsgrundlage
- §§ 3, 8 (1), 11 GwG (Geldwäschegesetz)
Formularangaben
Erhebung des wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen, Personengesellschaften und Stiftungen
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Methodische Freigabe