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Kostenvoranschlag/Kostenschätzung

D13000257 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Auf Wunsch der zuständigen Bewilligungsbehörde sind Kostenvoranschläge bzw. -schätzungen vom Antragsteller einzureichen.

Handlungsgrundlage


  • Nummer 3.1 Verwaltungsvorschrift zu § 44 LHO M-V (Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Kostenvoranschlag bzw. Kostenschätzung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Methodische Freigabe