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Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre

D13000261 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Auf Verlangen der Bewilligungsbehörde sind dem Antrag Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre beizulegen.

Handlungsgrundlage


  • Nummer 3.1 Verwaltungsvorschrift zu § 44 LHO M-V (Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Methodische Freigabe