Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre
D13000261• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Auf Verlangen der Bewilligungsbehörde sind dem Antrag Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre beizulegen.
Handlungsgrundlage
- Nummer 3.1 Verwaltungsvorschrift zu § 44 LHO M-V (Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Methodische Freigabe