Nachweis stufenlose Erreichbarkeit Hauseingang oder Aufzug
D13000262• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Es ist die stufenlose Erreichbarkeit des Hauseingangs oder des Aufzugs von der öffentlichen Verkehrsfläche aus nachzuweisen. Dazu sind auch Angaben zur Gehwegbreite sowie Längs- und Quergefälle zu machen.
Handlungsgrundlage
- § 50 LBauO M-V (Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Methodische Freigabe