Ärztliches Gutachten
D13000269• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Die gesundheitliche Eignung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis ist aufgrund eines ärztlichen Gutachtens festzustellen.
Handlungsgrundlage
- § 44 (2) LBG M-V (Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Methodische Freigabe