Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
D13000282• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
Derjenige der die gewerbliche oder gemeinnützige Abfallsammlung anzeigt muss Angaben zum Verbleib und zur Verwertung der Abfälle tätigen. Als Nachweis der ordnungsgemäßen Verwertung dient eine Zertifizierung des Entsorgungsfachbetriebs.
Handlungsgrundlage
- § 18 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Methodische Freigabe