Anmeldung selbstständige Berufsausübung Gesundheitswesen
D13000297• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Wer selbstständig einen Beruf im Gesundheitswesen ausüben möchte, muss dies beim Gesundheitsamt mit den erforderlichen Erlaubnissen anmelden.
Handlungsgrundlage
- § 27 (2) ÖGDG M-V (Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst Mecklenburg-Vorpommern)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
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