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Anmeldung selbstständige Berufsausübung Gesundheitswesen

D13000297 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Wer selbstständig einen Beruf im Gesundheitswesen ausüben möchte, muss dies beim Gesundheitsamt mit den erforderlichen Erlaubnissen anmelden.

Handlungsgrundlage


  • § 27 (2) ÖGDG M-V (Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst Mecklenburg-Vorpommern)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anmeldung einer selbstständigen Berufsausübung für Gesundheitswesen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Typisierungsfehler korrigiert