Information Gesundheits- und Entwicklungsstörungen
D13000299• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Über drohende oder festgestellte Gesundheits- und Entwicklungsstörungen sind die Kinder und Jugendlichen in ihrer Einsichtsfähigkeit gemäßen Form sowie die Personensorgeberechtigten zu informieren.
Handlungsgrundlage
- § 6 (5) SchulGesPflVO M-V (Schulgesundheitspflege-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Methodische Freigabe