Einleitung Maßnahmen Untersagung
D13000305• Version 1.0•
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fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
Das Gesundheitsamt kann einer Person, die trotz der Aufforderung keinen Immunitätsnachweis gegen Masern innerhalb einer angemessenen Frist vorlegt oder der Anordnung einer ärztlichen Untersuchung nicht Folge leistet, untersagen, dass sie die Einrichtung betritt oder in einer solchen Einrichtung tätig wird.
Handlungsgrundlage
- § 20 (12) IfSG (Infektionsschutzgesetz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Methodische Freigabe