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Unterlagen Beschaffenheit des entnommen Wassers

D13000333 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (silber)

Inhalt

Definition


Nachweis darüber, dass das aus einem Gewässer unmittelbar entnommene Wasser vor seinem Gebrauch bereits eine Schädlichkeit (Vorbelastung) aufwies.

Handlungsgrundlage


  • § 4 Abs. 3 AbwAG (Abwasserabgabengesetz); § 2 Abs. 2 AbwAG M-V (Abwasserabgabengesetz M-V)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Unterlagen über die Beschaffenheit des entnommen Wassers

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Methodische Freigabe