Unterlagen Beschaffenheit des entnommen Wassers
D13000333• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
Nachweis darüber, dass das aus einem Gewässer unmittelbar entnommene Wasser vor seinem Gebrauch bereits eine Schädlichkeit (Vorbelastung) aufwies.
Handlungsgrundlage
- § 4 Abs. 3 AbwAG (Abwasserabgabengesetz); § 2 Abs. 2 AbwAG M-V (Abwasserabgabengesetz M-V)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Methodische Freigabe