Hinweis Zweck Übermittlungsbefugnis Ärztliche Untersuchung
D13000344• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Zu Beginn der Untersuchung ist der Beamte auf deren Zweck und die Übermittlungsbefugnis an die Behörde hinzuweisen.
Handlungsgrundlage
Formularangaben
Hinweis zum Zweck der Übermittlungsbefugnis einer ärztlichen Untersuchung
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Methodische Freigabe