Erlaubnis Führen Berufsbezeichnung Gesundheitswesen
D13000351• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Für viele Berufe im Gesundheitswesen werden Erlaubnisse zum Führen der Berufsbezeichnung erteilt, damit die Personen mit der entsprechenden Berufsbezeichnung angesprochen werden dürfen.
Handlungsgrundlage
- § 27 (2) ÖGDG M-V
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Methodische Freigabe