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Erlaubnis Führen Berufsbezeichnung Gesundheitswesen

D13000351 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Für viele Berufe im Gesundheitswesen werden Erlaubnisse zum Führen der Berufsbezeichnung erteilt, damit die Personen mit der entsprechenden Berufsbezeichnung angesprochen werden dürfen.

Handlungsgrundlage


  • § 27 (2) ÖGDG M-V

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis Führen Berufsbezeichnung Gesundheitswesen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Methodische Freigabe