Kontrollbericht Probenahme Wasserversorgungsanlagen Schwimmbecken Badebecken Badegewässer
D13000356• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
Wenn die Ergebnisse der Untersuchungen durch eine beauftragte Untersuchungsstelle oder eine andere Behörde im Prüfbericht festgehalten werden, prüft das Gesundheitsamt die Ergebnisse und erstellt einen Kontrollbericht.
Handlungsgrundlage
- § 60 (1) TrinkwV
Formularangaben
Kontrollbericht zur Probenahme von Wasserversorgungsanlagen in Schwimmbecken, Badebecken und Badegewässern
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Methodische Freigabe