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Kontrollbericht Probenahme Wasserversorgungsanlagen Schwimmbecken Badebecken Badegewässer

D13000356 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (silber)

Inhalt

Definition


Wenn die Ergebnisse der Untersuchungen durch eine beauftragte Untersuchungsstelle oder eine andere Behörde im Prüfbericht festgehalten werden, prüft das Gesundheitsamt die Ergebnisse und erstellt einen Kontrollbericht.

Handlungsgrundlage


  • § 60 (1) TrinkwV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Kontrollbericht zur Probenahme von Wasserversorgungsanlagen in Schwimmbecken, Badebecken und Badegewässern

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Methodische Freigabe