Anordnung Maßnahmen Gesundheitsschutz
D13000358• Version 1.0•
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fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
Das Gesundheitsamt kann Maßnahmen zum Gesundheitsschutz anordnen, wenn im Hinblick auf das Ausmaß einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts für den Parameter Legionella spec. und im Hinblick auf die Betroffenheit von Risikogruppen sofortige Maßnahmen erforderlich sind.
Handlungsgrundlage
- § 68 (3) TrinkwV
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Methodische Freigabe