Meldung Durchführung Kinderuntersuchungen
D13000359• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Ärzte sowie Krankenhäuser, die eine Kinderuntersuchung durchgeführt haben, sind verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen die Durchführung der Kinderuntersuchung zu melden.
Handlungsgrundlage
- § 15b (2) ÖGDG M-V
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Methodische Freigabe