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Meldung Durchführung Kinderuntersuchungen

D13000359 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Ärzte sowie Krankenhäuser, die eine Kinderuntersuchung durchgeführt haben, sind verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen die Durchführung der Kinderuntersuchung zu melden.

Handlungsgrundlage


  • § 15b (2) ÖGDG M-V

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Meldung zur Durchführung von Kinderuntersuchungen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Methodische Freigabe