Anmeldung Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme
D16000017• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Für die Nutzung von Angeboten wie Jugendarbeit und Kinderbetreuung können Kostenbeiträge erhoben werden, die unter bestimmten Bedingungen erlassen oder übernommen werden können, wenn sie eine unzumutbare Belastung darstellen. Kinderbetreuungseinrichtungen fördern die Entwicklung der Kinder, unterstützen die Familienerziehung und helfen den Eltern, Beruf und Familie zu vereinbaren. Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen der Eltern und anderen Kriterien. Kinder haben je nach Alter und Bedarf Anspruch auf Betreuung in Einrichtungen oder durch Tagespflegepersonen, die fachlich beraten und unterstützt werden.
Handlungsgrundlage
- §§ 22, 23, 24, 90 SGB VIII
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme (99041004034000).
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