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Antrag Sondernutzung Straßen nach Thüringer Straßengesetz Erlaubnis

D16000023 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Sondernutzung gemäß § 18 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) bezeichnet die Nutzung einer Straße über den allgemeinen Gemeingebrauch hinaus und erfordert eine Erlaubnis der zuständigen Straßenbaubehörde oder Gemeinde. Diese Erlaubnis ist zeitlich begrenzt oder widerruflich und kann mit Auflagen verbunden sein, wobei der Erlaubnisnehmer bei Widerruf oder Änderungen der Straße keinen Ersatzanspruch hat. Außerdem müssen Anlagen den Sicherheits- und Technikstandards entsprechen.

Handlungsgrundlage


  • § 18 Thüringer Straßengesetz; § 8 Bundesfernstraßengesetz

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Erlaubnis zur Sondernutzung von Straßen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Sondernutzung von Straßen (99108012000000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden