Antrag Sondernutzung Straßen nach Thüringer Straßengesetz Erlaubnis
D16000023• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Die Sondernutzung gemäß § 18 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) bezeichnet die Nutzung einer Straße über den allgemeinen Gemeingebrauch hinaus und erfordert eine Erlaubnis der zuständigen Straßenbaubehörde oder Gemeinde. Diese Erlaubnis ist zeitlich begrenzt oder widerruflich und kann mit Auflagen verbunden sein, wobei der Erlaubnisnehmer bei Widerruf oder Änderungen der Straße keinen Ersatzanspruch hat. Außerdem müssen Anlagen den Sicherheits- und Technikstandards entsprechen.
Handlungsgrundlage
- § 18 Thüringer Straßengesetz; § 8 Bundesfernstraßengesetz
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Sondernutzung von Straßen (99108012000000).
Stichwörter
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Versionshinweis
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