Antrag Bescheinigung Ein- und Ausfuhr geschützter Pflanzen- und Tierarten Erteilung
D16000032• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Gemäß dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten (CITES), welches die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten unterzeichnet haben, müssen bestimmte Tier- und Pflanzenarten vor Übernutzung durch den internationalen Handel geschützt werden. Unter die Genehmigungspflicht fallen in CITES gelistete lebende und tote Tiere und Pflanzen sowie Teile oder Erzeugnisse mit Bestandteilen daraus.
Handlungsgrundlage
- EG-Verordnung 1808/2001; Verordnung (EG) 338/97 (Grundverordnung)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Ein- und Ausfuhr geschützter Pflanzen- und Tierarten (99042001012000).
Stichwörter
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Versionshinweis
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