Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Antrag Bescheinigung Ein- und Ausfuhr geschützter Pflanzen- und Tierarten Erteilung

D16000032 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Gemäß dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten (CITES), welches die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten unterzeichnet haben, müssen bestimmte Tier- und Pflanzenarten vor Übernutzung durch den internationalen Handel geschützt werden. Unter die Genehmigungspflicht fallen in CITES gelistete lebende und tote Tiere und Pflanzen sowie Teile oder Erzeugnisse mit Bestandteilen daraus.

Handlungsgrundlage


  • EG-Verordnung 1808/2001; Verordnung (EG) 338/97 (Grundverordnung)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für streng geschützte Tiere oder Pflanzen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Ein- und Ausfuhr geschützter Pflanzen- und Tierarten (99042001012000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden