Antrag Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen Werbung, Verkauf, Gastronomie oder Veranstaltungen
D16000048• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Soweit in der Sondernutzungssatzung nichts anderes bestimmt ist, bedarf der Gebrauch der Straßen, Gehwege, sonstigen Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) der Erlaubnis der Stadt Schmölln. Bitte füllen Sie diesen Antrag aus, um die Erlaubnis zu einer Sondernutzung schriftlich bei der Stadtverwaltung zu beantragen.
Handlungsgrundlage
- keine Angabe
Formularangaben
Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Werbung, Verkauf, Gastronomie oder Veranstaltungen
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden