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Antrag Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen Werbung, Verkauf, Gastronomie oder Veranstaltungen

D16000048 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Soweit in der Sondernutzungssatzung nichts anderes bestimmt ist, bedarf der Gebrauch der Straßen, Gehwege, sonstigen Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) der Erlaubnis der Stadt Schmölln. Bitte füllen Sie diesen Antrag aus, um die Erlaubnis zu einer Sondernutzung schriftlich bei der Stadtverwaltung zu beantragen.

Handlungsgrundlage


  • keine Angabe

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Werbung, Verkauf, Gastronomie oder Veranstaltungen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden