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Antrag Meldebescheinigung Erteilung

D16000050 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Stadt Schmölln stellt auf Wunsch Aufenthalts- oder Meldebescheinigungen für gemeldete Personen aus. Diese Bescheinigungen dienen dem Nachweis der Wohnung, enthalten aber keine Angaben zu Nationalität oder Familienstand. Für den Antrag sind eine Ausweiskopie und eine Signatur mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises erforderlich, nutzbar über Kartenleser oder AusweisApp2. Alternativ kann der Antrag im Hybridverfahren ausgedruckt, unterschrieben und per Mail gesendet werden. Nach Zahlungseingang wird die Bescheinigung per Post zugeschickt.

Handlungsgrundlage


  • § 18 Bundesmeldegesetz

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag einer Meldebescheinigung (nach § 18 Bundesmeldegesetz)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Meldebescheinigung Erteilung (99115009001000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden