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Kahlhieb Schutzwald Genehmigung

D16000060 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Ein Kahlschlag benötigt eine vorherige Genehmigung der unteren Forstbehörde, die innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags entscheidet. Der Kahlschlag zielt darauf ab, die Stabilität der Waldbestände angesichts des Klimawandels zu sichern.

Handlungsgrundlage


  • §§ 9, 12 (3) BWaldG; § 24 ThürWaldG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Kahlhieb im Schutzwald

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Kahlhieb im Schutzwald Genehmigung (99048006006000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden