Kahlhieb Schutzwald Genehmigung
D16000060• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Ein Kahlschlag benötigt eine vorherige Genehmigung der unteren Forstbehörde, die innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags entscheidet. Der Kahlschlag zielt darauf ab, die Stabilität der Waldbestände angesichts des Klimawandels zu sichern.
Handlungsgrundlage
- §§ 9, 12 (3) BWaldG; § 24 ThürWaldG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Kahlhieb im Schutzwald Genehmigung (99048006006000).
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden