Sicherheitsbericht genehmigungsbedürftige Anlagen Störfall-Verordnung Überprüfung
D16000062• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Der Betreiber / die Betreiberin eines Betriebsbereiches ist verpflichtet, vor Inbetriebnahme eines Betriebsbereiches einen Sicherheitsbericht zu erstellen und der zuständigen Behörde vorzulegen. Dies gilt auch im Falle einer notwendigen Aktualisierung des Berichts oder Teile dessen. Die zuständige Behörde teilt dem Betreiber / der Betreiberin die Ergebnisse ihrer Prüfung mit.
Handlungsgrundlage
- §§ 9, 13 12. BImSchV; § 1 Abs. (4) 6. ThürImZVO; § 11 ThürVwVfG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID(s) erstellt: Sicherheitsbericht von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Störfall-Verordnung Überprüfung (99063032074000)
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