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Sicherheitsbericht genehmigungsbedürftige Anlagen Störfall-Verordnung Überprüfung

D16000062 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Der Betreiber / die Betreiberin eines Betriebsbereiches ist verpflichtet, vor Inbetriebnahme eines Betriebsbereiches einen Sicherheitsbericht zu erstellen und der zuständigen Behörde vorzulegen. Dies gilt auch im Falle einer notwendigen Aktualisierung des Berichts oder Teile dessen. Die zuständige Behörde teilt dem Betreiber / der Betreiberin die Ergebnisse ihrer Prüfung mit.

Handlungsgrundlage


  • §§ 9, 13 12. BImSchV; § 1 Abs. (4) 6. ThürImZVO; § 11 ThürVwVfG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Sicherheitsbericht

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID(s) erstellt: Sicherheitsbericht von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Störfall-Verordnung Überprüfung (99063032074000)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden