Antrag Rodung Waldflächen Genehmigung
D16000066• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Ein Wald darf nur mit Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde gerodet und in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden (Umwandlung). Bei der Entscheidung über einen Umwandlungsantrag sind die Rechte, Pflichten und wirtschaftlichen Interessen des Waldbesitzers sowie die Belange der Allgemeinheit gegeneinander und untereinander abzuwägen.
Handlungsgrundlage
- § 9 BWaldG; § 24 ThürWaldG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Rodung von Waldflächen Genehmigung (99048007006000).
Stichwörter
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Versionshinweis
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