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Antrag Rodung Waldflächen Genehmigung

D16000066 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Ein Wald darf nur mit Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde gerodet und in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden (Umwandlung). Bei der Entscheidung über einen Umwandlungsantrag sind die Rechte, Pflichten und wirtschaftlichen Interessen des Waldbesitzers sowie die Belange der Allgemeinheit gegeneinander und untereinander abzuwägen.

Handlungsgrundlage


  • § 9 BWaldG; § 24 ThürWaldG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Genehmigung zur Rodung von Waldflächen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Rodung von Waldflächen Genehmigung (99048007006000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden