Inbetriebnahme Anzeige
D16000069• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Personen oder Firmen, die eine Tankstelle betreibt möchten, muss diese vor der Eröffnung bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Handlungsgrundlage
- §5 21. BlmSchV; § 3 (4) Nr. 3 BlmSchV
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID(s) erstellt: Inbetriebnahme Anzeige (99063039169000)
Stichwörter
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Versionshinweis
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