Ablehnungsbescheid Betriebe Haltung Legehennen Mitteilung
D16000070• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Es dürfen nur Eier aus einem Legehennenstall in Verkehr gebracht werden, für den eine Registriernummer (Erzeugercode) vergeben wurde und die mit diesem entsprechenden Erzeugercode gekennzeichnet sind (Ausnahme Direktvermarktung). Registrierungspflichtig sind Betriebe die 350 oder mehr Legehennen halten oder Betriebe die weniger als 350 Hennen halten, aber ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten.
Handlungsgrundlage
- § 41 ThürVwVfG; § 43 ThürVwVfG;
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID(s) erstellt: Kennnummer für Betriebe zur Haltung von Legehennen Mitteilung (99110027101000)
Stichwörter
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Versionshinweis
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