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Ablehnungsbescheid Betriebe Haltung Legehennen Mitteilung

D16000070 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Es dürfen nur Eier aus einem Legehennenstall in Verkehr gebracht werden, für den eine Registriernummer (Erzeugercode) vergeben wurde und die mit diesem entsprechenden Erzeugercode gekennzeichnet sind (Ausnahme Direktvermarktung). Registrierungspflichtig sind Betriebe die 350 oder mehr Legehennen halten oder Betriebe die weniger als 350 Hennen halten, aber ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten.

Handlungsgrundlage


  • § 41 ThürVwVfG; § 43 ThürVwVfG;

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid (Anzeige für Betriebe zur Haltung von Legehennen inkl. Nachweise)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID(s) erstellt: Kennnummer für Betriebe zur Haltung von Legehennen Mitteilung (99110027101000)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden