Genehmigung inkl. Auflagen Ausbringung Pflanzenschutzmittel Luft Genehmigung
D16000072• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen muss vorab eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Die Erteilung der Genehmigung ist von der Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen abhängig.
Handlungsgrundlage
- Verordnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen (PflSchMAnwLuftFzgV); §§ 10, 18 PflSchG; Thüringer DurchführungsVO des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchGDVO)
Formularangaben
Genehmigung inkl. Auflagen (Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft Genehmigung)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden