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Genehmigung inkl. Auflagen Ausbringung Pflanzenschutzmittel Luft Genehmigung

D16000072 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen muss vorab eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Die Erteilung der Genehmigung ist von der Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen abhängig.

Handlungsgrundlage


  • Verordnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen (PflSchMAnwLuftFzgV); §§ 10, 18 PflSchG; Thüringer DurchführungsVO des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchGDVO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Genehmigung inkl. Auflagen (Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft Genehmigung)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden