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Anzeigebestätigung Inbetriebnahme Tankstellen Entgegennahme

D16000079 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Der Betreiber muss die Inbetriebnahme der Tankstelle melden und regelmäßige Überprüfungen der Gasrückführung und Abgasreinigung durch autorisierte Stellen sicherstellen. Mängel müssen sofort behoben und erneut geprüft werden. Berichte über die Überprüfungen sind zu erstellen, aufzubewahren und der Behörde vorzulegen. Automatische Überwachungseinrichtungen müssen bei Störungen sofort repariert werden, und die Maßnahmen sind zu dokumentieren.

Handlungsgrundlage


  • § 5 21. BlmSchV; § 3 Absatz 4 Nummer 3 BlmSchV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeigebestätigung (Inbetriebnahme Anzeige Tankstellen inkl. Nachweise)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden