Anzeigebestätigung Inbetriebnahme Tankstellen Entgegennahme
D16000079• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Der Betreiber muss die Inbetriebnahme der Tankstelle melden und regelmäßige Überprüfungen der Gasrückführung und Abgasreinigung durch autorisierte Stellen sicherstellen. Mängel müssen sofort behoben und erneut geprüft werden. Berichte über die Überprüfungen sind zu erstellen, aufzubewahren und der Behörde vorzulegen. Automatische Überwachungseinrichtungen müssen bei Störungen sofort repariert werden, und die Maßnahmen sind zu dokumentieren.
Handlungsgrundlage
- § 5 21. BlmSchV; § 3 Absatz 4 Nummer 3 BlmSchV
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden