Ablehnungsbescheid Betrieb Einzelfahrzeuge Erlaubnis
D16000080• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Die Allgemeine Betriebserlaubnis wird Fahrzeugherstellern für serienmäßig gefertigte Fahrzeuge nach Prüfung erteilt. Eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) ist für individuell hergestellte oder importierte Fahrzeuge erforderlich, sowie für stillgelegte Fahrzeuge, die erneut zugelassen werden sollen. Die Betriebserlaubnis bestätigt die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den Vorschriften und ist Teil des Zulassungsverfahrens. Änderungen am Fahrzeug, die die Fahrzeugart ändern, technische Mängel verursachen oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern, führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Das Fahren ohne Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit und kann zur Stilllegung des Fahrzeugs führen.
Handlungsgrundlage
- § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO); § 11 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV); § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG); § 68 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO); § 1 Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (StVRZustÜV TH); § 3 Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (StVRZustÜV TH); § 10 Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (StVRZustÜV TH); Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Betrieb von Einzelfahrzeugen Erlaubnis (99036018005000).
Stichwörter
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Versionshinweis
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