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Ablehnungsbescheid Betrieb Einzelfahrzeuge Erlaubnis

D16000080 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Allgemeine Betriebserlaubnis wird Fahrzeugherstellern für serienmäßig gefertigte Fahrzeuge nach Prüfung erteilt. Eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) ist für individuell hergestellte oder importierte Fahrzeuge erforderlich, sowie für stillgelegte Fahrzeuge, die erneut zugelassen werden sollen. Die Betriebserlaubnis bestätigt die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den Vorschriften und ist Teil des Zulassungsverfahrens. Änderungen am Fahrzeug, die die Fahrzeugart ändern, technische Mängel verursachen oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern, führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Das Fahren ohne Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit und kann zur Stilllegung des Fahrzeugs führen.

Handlungsgrundlage


  • § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO); § 11 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV); § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG); § 68 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO); § 1 Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (StVRZustÜV TH); § 3 Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (StVRZustÜV TH); § 10 Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (StVRZustÜV TH); Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid (Antrag auf Betrieb von Einzelfahrzeugen)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Betrieb von Einzelfahrzeugen Erlaubnis (99036018005000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden