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Ablehnungsbescheid Betrieb Fahrzeugteile Erlaubnis

D16000081 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Sollen Bauteile an einem Fahrzeug um- oder angebaut werden, darf das Fahrzeug nur dann auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden, wenn für diese Fahrzeugteile eine gültige Betriebserlaubnis vorliegt.

Handlungsgrundlage


  • § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO); § 22 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO); § 3 Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (StVRZustÜV TH)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid (Antrag auf Betrieb von Fahrzeugteilen)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden