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Ablehnungsbescheid Bauart Fahrzeugteile Genehmigung

D16000082 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Fahrzeugteile wie Scheinwerfer, Bremsen, Reifen und Sicherheitsgurte dürfen nur dann in Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen verwendet werden, wenn ihre Bauart amtlich genehmigt ist. Diese Genehmigung muss entweder allgemein oder im Einzelfall von der zuständigen Behörde erteilt sein. Die Genehmigung umfasst auch den Verkauf, den Erwerb und die Nutzung der Teile sowohl für zulassungspflichtige als auch für zulassungsfreie Fahrzeuge sowie für nichtmotorisierte Verkehrsmittel.

Handlungsgrundlage


  • §§ 11 - 13 Fahrzeugteileverordnung (FzTV); § 22 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO); § 68 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO); § 3 Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (StVRZustÜV TH)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid (Antrag auf Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden