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Anzeigebestätigung Betrieb Anlagen Anwendung nichtionisierender Strahlung Menschen kosmetisch oder sonstige nichtmedizinische Zwecke Entgegennahme

D16000085 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Heutzutage werden viele nichtionisierende Strahlungsquellen, wie Laser, IPL-Geräte, Ultraschall, Magnetfelder und hochfrequente elektromagnetische Felder, zu kosmetischen und nichtmedizinischen Zwecken am Menschen eingesetzt. Die Verordnung zum Schutz vor schädlicher nichtionisierender Strahlung (NiSV) legt Anforderungen an den Betrieb solcher Anlagen fest, die der Betreiber erfüllen muss, um deren sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten.

Handlungsgrundlage


  • § 3 Abs. 3 und §§ 5, 6, 8, 9 und 11 Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV); § 6 Abs. 1 Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (ProdSG); Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG); § 3 Nr. 1 Thüringer Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen, der UV-Schutz-Verordnung und der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (ThürStrlUVSchZustVO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeigebestätigung (Anzeige über den Betrieb von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken inkl. Nachweise)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID(s) erstellt: Anzeige des Betriebs von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken Entgegennahme (99003056261000)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden