Antrag Fristverlängerung Erstaufforstung Genehmigung
D16000092• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Die Erstaufforstung nicht forstlich genutzter Grundstücke mit Waldbäumen durch Saat oder Pflanzung bedarf der Genehmigung der unteren Forstbehörde. Auf Antrag kann eine Fristverlängerung beantragt werden.
Handlungsgrundlage
- § 10 BWaldG; §§ 10 (7), 21-22 ThürWaldG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Erstaufforstung Genehmigung Fristverlängerung (99048003006001)
Stichwörter
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Versionshinweis
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