Ablehnungsbescheid Erlaubnis Verwendung Arbeitsmittel Erteilung
D16000094• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Die Errichtung, der Betrieb und Änderungen an sicherheitsrelevanten Anlagen wie Dampfkessel- und Druckgeräteanlagen sowie Tankstellen und Lageranlagen für entzündbare Flüssigkeiten bedürfen einer behördlichen Erlaubnis. Ein Antrag auf Erlaubnis muss schriftlich oder elektronisch gestellt werden und alle erforderlichen Unterlagen enthalten, die die Einhaltung der sicherheitstechnischen und brandschutzrechtlichen Anforderungen belegen.
Handlungsgrundlage
- § 18 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV); § 19 Abs. 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV); Nr. 1.8.2 III Verzeichnis Anlage Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschuzes (ThürASZustVO)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Verwendung von Arbeitsmitteln Erteilung (99006035001000).
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