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Ablehnungsbescheid Erlaubnis Verwendung Arbeitsmittel Erteilung

D16000094 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Errichtung, der Betrieb und Änderungen an sicherheitsrelevanten Anlagen wie Dampfkessel- und Druckgeräteanlagen sowie Tankstellen und Lageranlagen für entzündbare Flüssigkeiten bedürfen einer behördlichen Erlaubnis. Ein Antrag auf Erlaubnis muss schriftlich oder elektronisch gestellt werden und alle erforderlichen Unterlagen enthalten, die die Einhaltung der sicherheitstechnischen und brandschutzrechtlichen Anforderungen belegen.

Handlungsgrundlage


  • § 18 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV); § 19 Abs. 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV); Nr. 1.8.2 III Verzeichnis Anlage Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschuzes (ThürASZustVO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid (Verwendung von Arbeitsmitteln Erteilung)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Verwendung von Arbeitsmitteln Erteilung (99006035001000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden