Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Antrag Registrierung Strahlenpass Überprüfung

D16000100 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Person, die für das Führen des Strahlenpasses verantwortlich ist, hat den Strahlenpass eines Strahlenpassinhabers bei der zuständigen Behörde zu registrieren. Die Behörde registriert einen Strahlenpass für die Dauer von sechs Jahren, wenn die Prüfung erfolgreich war.

Handlungsgrundlage


  • § 174 Abs.1,2 und 3 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV); Nummer 2.2 und 2.1.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Strahlenpass (AVV Strahlenpass); Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG); § 6 Abs. 3 Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Atom- und Strahlenschutzrechts (AtSchuaZustV TH)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Registrierung eines Strahlenpasses

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Registrierung eines Strahlenpasses Überprüfung (99009038074000)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden