Antrag Veranstaltung Festsetzung
D16000101• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Die zuständige Behörde hat auf Antrag des Veranstalters eine Veranstaltung, die die Voraussetzungen erfüllt, nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz für jeden Fall der Durchführung festzusetzen.
Handlungsgrundlage
- §§ 64-69 GewO
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Veranstaltung Festsetzung (99050032002000)
Stichwörter
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Versionshinweis
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