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Antrag Veranstaltung Festsetzung

D16000101 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die zuständige Behörde hat auf Antrag des Veranstalters eine Veranstaltung, die die Voraussetzungen erfüllt, nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz für jeden Fall der Durchführung festzusetzen.

Handlungsgrundlage


  • §§ 64-69 GewO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Veranstaltung Festsetzung (99050032002000)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden