Antrag Änderung Veranstaltung
D16000103• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Die zuständige Behörde hat auf Antrag des Veranstalters eine Veranstaltung, die die Voraussetzungen erfüllt, nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz für jeden Fall der Durchführung festzusetzen. Auf Antrag können Änderungen am Antrag zu den Punkten Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz gestellte werden.
Handlungsgrundlage
- §§ 64-69 GewO;§ 69b (3)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Leika in Klärung - Änderung der Veranstaltung (auf Antrag)
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden