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Antrag Änderung Veranstaltung

D16000103 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die zuständige Behörde hat auf Antrag des Veranstalters eine Veranstaltung, die die Voraussetzungen erfüllt, nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz für jeden Fall der Durchführung festzusetzen. Auf Antrag können Änderungen am Antrag zu den Punkten Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz gestellte werden.

Handlungsgrundlage


  • §§ 64-69 GewO;§ 69b (3)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Änderung der Veranstaltung (auf Antrag)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Leika in Klärung - Änderung der Veranstaltung (auf Antrag)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden