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Bestätigung Entzug Prüfauftrag Meldung

D16000106 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Prüfungen vor der Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen müssen von einer zugelassenen Überwachungsstelle durchgeführt werden. In bestimmten Fällen, die in den Anhängen der Verordnung festgelegt sind, können auch zur Prüfung befähigte Personen diese Prüfungen durchführen. Dies gilt insbesondere für Änderungen, die nicht die Bauart oder Betriebsweise der Anlage beeinflussen, sowie für ortsveränderliche Anlagen, die an einem neuen Standort aufgestellt werden. Dampfkesselanlagen sind hiervon ausgenommen.

Handlungsgrundlage


  • § 15 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Nr. 1.8 III. Verzeichnis Anlage Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (ThürASZustVO); Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bestätigung (Meldung Entzug Prüfbericht)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Entzug Prüfauftrag Meldung (99006038014000)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden