Bescheinigung Erwerb erforderliche Kenntnisse Strahlenschutz Anwendung Menschen und Tiere Tierheilkunde Überprüfung
D16000108• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz wird durch eine Bescheinigung der zuständigen Stelle nachgewiesen. Diese Bescheinigung wird erteilt, wenn eine geeignete Ausbildung, praktische Erfahrung und erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen nachgewiesen werden, die das notwendige Wissen im Strahlenschutz vermitteln und eine Erfolgskontrolle beinhalten. Auch ausländische Qualifikationen können anerkannt werden, sofern sie vergleichbar sind. Für bestimmte medizinische Fachkräfte wie Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Personen mit sonstiger medizinischer Ausbildung müssen diese Kenntnisse in der Regel erworben und regelmäßig aktualisiert werden.
Handlungsgrundlage
- §§ 47, 49 StrlSchV
Formularangaben
Bescheinigung des Erwerbs der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen und am Tier in der Tierheilkunde
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID(s) erstellt: Bescheinigung des Erwerbs der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen und am Tier in der Tierheilkunde Überprüfung (99009036074000).
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden