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Bescheinigung Erwerb erforderliche Kenntnisse Strahlenschutz Anwendung Menschen und Tiere Tierheilkunde Überprüfung

D16000108 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz wird durch eine Bescheinigung der zuständigen Stelle nachgewiesen. Diese Bescheinigung wird erteilt, wenn eine geeignete Ausbildung, praktische Erfahrung und erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen nachgewiesen werden, die das notwendige Wissen im Strahlenschutz vermitteln und eine Erfolgskontrolle beinhalten. Auch ausländische Qualifikationen können anerkannt werden, sofern sie vergleichbar sind. Für bestimmte medizinische Fachkräfte wie Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Personen mit sonstiger medizinischer Ausbildung müssen diese Kenntnisse in der Regel erworben und regelmäßig aktualisiert werden.

Handlungsgrundlage


  • §§ 47, 49 StrlSchV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bescheinigung des Erwerbs der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen und am Tier in der Tierheilkunde

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID(s) erstellt: Bescheinigung des Erwerbs der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen und am Tier in der Tierheilkunde Überprüfung (99009036074000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden