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Mitteilung Überwachung Beschaffenheit und Auszeichnung Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen Überprüfung

D16000112 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die zuständige Behörde überprüft stichprobenweise die ordnungsgemäße Auszeichnung von Kraftstoffen. Ein Verstoß gegen die Auszeichnungspflicht oder die Unterrichtungspflicht liegt vor, wenn die festgestellten Werte nicht den Mindestanforderungen entsprechen. Insbesondere muss der Schwefelgehalt der Kraft- und Brennstoffe den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Bei Verstößen wird geprüft, ob diese vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurden, und es kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. Bei Verdacht auf Straftaten, wie Betrug, muss die Staatsanwaltschaft informiert werden.

Handlungsgrundlage


  • Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG); §§ 3a-9, 13, 18 10. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV); Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Mitteilung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: (99063030074000) Überwachung Beschaffenheit und Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen von genehmigungsbedürftigen Anlagen Überprüfung.

Stichwörter


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Versionshinweis


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