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Antrag Veranstaltung Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse Festsetzung

D16000114 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Veranstaltungen wie Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse sind der zuständigen Behörde vom Veranstalter mindestens vier Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung anzuzeigen.

Handlungsgrundlage


  • §§ 3 (13), 4, 5 S 2, 6 und 7 (1) ViehverkehrsVO; § 25 TierGesG; §4 TollwV ; §7 (14-5) GeflPestSchv; §10 TierSchHuV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Festsetzung einer Tierausstellung, eines Tiermarkts oder Tierbörses

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Veranstaltung Festsetzung von Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse (99050032002001)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden