Antrag Veranstaltung Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse Festsetzung
D16000114• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Veranstaltungen wie Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse sind der zuständigen Behörde vom Veranstalter mindestens vier Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung anzuzeigen.
Handlungsgrundlage
- §§ 3 (13), 4, 5 S 2, 6 und 7 (1) ViehverkehrsVO; § 25 TierGesG; §4 TollwV ; §7 (14-5) GeflPestSchv; §10 TierSchHuV
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Veranstaltung Festsetzung von Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse (99050032002001)
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Versionshinweis
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